Nahezu jeder Bürger hat in irgendeiner Form mit mietrechtlichen Bestimmungen zu tun. Sei es, dass er selbst Mieter einer Wohnung ist oder als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses als Vermieter auftritt. 

Es gibt viele Fragen im Mietrecht, die ohne fachliche Beratung nur selten ausreichend zu beantworten sind. Durch meine Erfahrung gewonnen durch eine mehrjährige Tätigkeit in einem örtlichen Mieterverein sind mir sehr viele mietrechtlichen Einzelfallproblematiken bekannt. Einige Beispiele seien genannt: 

  • Mietvertrag / Pachtvertrag  

    (Prüfung, Gestaltung, Beendigung)

  • Kündigung 

    (Prüfung einer Kündigung, insbesondere die ordentliche / fristlose Kündigung, die Kündigung wegen Eigenbedarf) 

  • Schönheitsreparaturen nach Auszug 

    (gültige Vereinbarung, Verjährungsfristen, etc.) 

  • Kautionszahlungen 

    (Einforderung, Überprüfung der Abrechnung über die Kaution)

  • Mieterhöhung

  • Mängel an der Mietsache / Pachtsache

  • Mietminderung 

Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt hilft Zeit, Nerven und Geld zu sparen.