Im Bereich des Verkehrsrechtes stehe ich Ihnen bei allen anfallenden Problemen zur Seite. Von mir werden Sie seriös, vorurteilsfrei und effizient beraten und vertreten.

Das Verkehrsrecht betrifft viele Bereiche der Gerichtsbarkeit. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

 

1. Verkehrszivilrecht

Ein wesentlicher Teil des Verkehrszivilrechts ist die Regulierung von Schadensersatzansprüchen als Folge eines Verkehrsunfalles. Nach einem Schadensereignis stellt sich die Frage, ob und vor allem wie die eigenen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden sollen.

Waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt und gehen Sie davon aus, dass der Gegner der alleinige Verursacher ist?

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass durch die komplizierte Haftungs- bzw. Verschuldensrechtssprechung der Gerichte durchaus auch Mithaftungsquoten angenommen werden, mit dem Ergebnis, dass selbst bei Unfällen wo sich jemand als alleiniger Verursacher einstuft, Ansprüche aufgrund von einer Mithaftung des Gegners geltend gemacht werden können. 

Stellen Sie sich nach einem Verkehrsunfall die Frage, ob und überhaupt von wem ein Sachverständiger für die Schadensbegutachtung eingeschaltet werden soll?

Die Frage, ob ein Sachverständiger beauftragt werden soll, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter in einem Verkehrsunfall das Recht, ein Schadensgutachten über den verursachten Schaden in Auftrag zu geben. Hierzu sollte man unbedingt Kenntnis von der seitens der Rechtsprechung entwickelten sogenannte Bagatellschadensgrenze haben. Über die Höhe der Bagatellschadensgrenze besteht Uneinigkeit. Manche Gerichte sehen diese Grenze bereits bei 750 Euro erreicht, andere ziehen die Grenze bei Schäden in Höhe von 1.000 Euro. Handelt es sich um einen Schaden am Fahrzeug der unter dieser Grenze liegt, ist es nach Ansicht der Gerichte nicht gerechtfertigt, ein umfangreiches Schadensgutachten einzuholen, bzw. werden die Kosten für die Einholung eines Gutachtens nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dass der Gegner dabei den Unfall verschuldet hat, spielt hierbei keine Rolle. In Anbetracht der Tatsache, dass die Erstellung von Gutachten schon einige hundert Euro betragen kann, ist es umso ärgerlicher, wenn dann in solch einem Fall die Versicherung sich auf die Bagatellschadensgrenze beruft und diese Kosten nicht erstattet. Zu diesem Problemfeld kann ich Ihnen nach entsprechendem Informationseingang eine ausführliche Beratung über die dann nötige und richtige Vorgehensweise geben. Ggfl. kann im Rahmen der Prüfung, ob ein Gutachter eingeschaltet werden soll, eine unverbindliche Nachfrage beim Gutachter in Bezug auf die in etwa zu erwartende Schadenshöhe gestellt werden.  

In allen anderen Fällen, wo der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat und der Schaden eindeutig über die Bagatellschadensgrenze liegt, werden die Kosten für ein eingeholtes Sachverständigengutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Diese Kosten sowie die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwaltes sind Teil des Schadenersatzanspruches gegen die Versicherung.  

Mit wem muss bei einem Verkehrsunfall Korrespondenz geführt werden?

Im Rahmen eines Verkehrsmandates übernehme ich natürlich jegliche Korrespondenz mit allen nötigen Beteiligten. Je nach Fallkonstellation handelt es sich dabei neben der gegnerischen Versicherung, um die Polizei, Sachverständige, der eigenen Versicherung (im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages sind Sie verpflichtet den Verkehrsunfall auch Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung zu melden), Abschleppunternehmen, Ärzte (insbesondere bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen) etc..

Kosten meiner Beauftragung?

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich immer kostenfrei und unverbindlich. Sie können Voranfragen jederzeit per Telefon, Fax oder Email richten. 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung meine Gebühren.

Von erheblicher Bedeutung ist jedoch der Umstand, dass im Falle eines nicht verschuldeten Verkehrsunfalles die Rechtsanwaltskosten als Teil des geltend gemachten Schadensersatzanspruches von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, so dass Ihnen damit keine Kosten für meine Beauftragung erwachsen. 

 

2. Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtsfälle stehen überwiegend im Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Verkehrsunfall. Oft handelt es sich dabei um den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder es liegt ein Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfallgeschehen vor.

Darüberhinaus sind noch die Fälle zu nennen, wo einem Verkehrsteilnehmer der Vorwurf einer Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Des Weiteren sind auch die Fälle der Trunkenheitsfahrt bzw. Drogenfahrt und auch der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs im Straßenverkehr von Bedeutung. 

Was tun, wenn Sie plötzlich eine Vorladung von der Polizei bekommen haben?

Grundsätzlich geht die Mitteilung über den Vorwurf einer Straftat mit einer polizeilichen, seltener staatsanwaltschaftlichen, Ladung einher. Sie erhalten dabei einen Brief von der Behörde, in dem Ihnen der konkrete Tatvorwurf eröffnet wird. Die Behörde möchte gleichfalls eine Stellungnahme zu den gemachten Vorwurf haben. Hier ist es von herausragender Bedeutung Kenntnis von dem so wichtigen Recht eines Beschuldigten zu haben, dass man zu den gemachten Vorwürfen schweigen kann. Bevor Sie zu einem Vorwurf eine Aussage machen oder schriftlich Stellung nehmen, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Am Anfang eines Strafverfahrens werden seitens des Betroffenen die meisten Fehler gemacht. Indem Sie sich darauf berufen, keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen, erwächst Ihnen kein Nachteil. Das Schweigen darf und wird nicht nachteilig gewertet. Um jedoch den konkreten Tatvorwurf eingehend zu überprüfen, ist es von fundamentaler Bedeutung zunächst Einsicht in die Akten zu erhalten. Das Akteneinsichtsgesuch wird regelmäßig über einen Verteidiger gestellt. 

Wer übernimmt die Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren?

Die Frage der Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren hängt von dem Ihnen gemachten Vorwurf ab. Es gibt Fälle im Verkehrsstrafrecht, wie zum Beispiel der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalles, wo Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes übernimmt. Handelt es sich bei dem Ihnen gemachten Vorwurf um einen Delikt von höherer Größenordnung, kommt sogar eine Übernahme der Kosten seitens der Staatskasse im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Betracht. Eine Prozesskostenhilfe wie beispielsweise im Verkehrszivilrecht existiert im Strafverfahren nicht. Endet das gegen Sie geführte Strafverfahren mit einem Freispruch, trägt die Staatskasse sämtliche Ihnen entstandenen Kosten und Auslagen. 

Über die anfallenden Kosten meiner Beauftragung werde ich Sie natürlich vorab umfassend informieren.  

 

3. Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist von großer praktischer Bedeutung. Es existieren eine Vielzahl an Vorschriften im Verkehrsrecht, die in Gesetzen und Verordnungen normiert sind und deren Nichtbeachtung bzw. ein Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ein Großteil dieser Vorschriften sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu finden. Die in diesen Verordnungen normierten Vorschriften sind grundsätzlich bußgeldbewehrt. Ich übernehme Ihre Verteidigung, wenn Ihnen einer der folgenden Verstoße zur Last gelegt wird:

- Geschwindigkeitsüberschreitung

- Rotlichtverstoß

- Abstandsunterschreitung

- Handy am Steuer

- Nichtanlegen von Sicherheitsgurt.

Gerade auch aufgrund des neuen "verschärften" Bußgeldkataloges ist es von enormer Bedeutung, dass im Falle einer punktebewehrten Ordnungswidrigkeit eine Überprüfung des Vorwurfes durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts erfolgt. 

Ich habe einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten. Wie verhalte ich mich?

Ihnen wurde von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen zugesandt. Dieser erreicht Sie grundsätzlich mit einfacher Post. Es werden keine Fristen in Gang gesetzt. In dem Anhörungsbogen wird Ihnen der Vorwurf offengelegt. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, meistens durch ankreuzen an der passenden Stelle, eine Einlassung zu den gemachten Vorwurf zu machen. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches vom Ablauf her sehr einem Strafverfahren ähnelt und viel auf strafrechtliche Vorschriften verweist, ist es wichtig zu wissen, dass Schweigen ein Mittel der Verteidigung ist. Sie müssen keine Angaben zu dem gemachten Vorwurf machen und vor allem müssen Sie sich nicht selbst belasten. Allerdings kann die Bußgeldstelle Ihnen als Halter des an der Verkehrsordnungswidrigkeit beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage (meistens über die Dauer von 6 Monaten) erteilen, wenn Sie als Halter des Fahrzeugs keine Angaben zur Identität des Fahrers machen. Um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden und um das weitere Vorgehen nach Erhalt des Anhörungsbogens richtig anzugehen, ist es daher wichtig, schon bereits beim Erhalt des Anhörungsbogens einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich kann Ihnen dann im Einzelnen das weitere Vorgehen schildern und Sie dann entsprechend beraten. 

Ich habe einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten. Wie verhalte ich mich?

Den Bußgeldbescheid erhalten Sie zugestellt in einem gelben Briefumschlag. Auf der vorderen Seite des Briefumschlages ist das Zustellungsdatum notiert. Durch diese Datumsnotiz erhält die Bußgeldbehörde Kenntnis darüber, dass überhaupt und vor allem wann Ihnen der Bußgeldbescheid bekanntgegeben wurde. Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch erheben, wird dieser rechtskräftig und es besteht keine Möglichkeit der weiteren Anfechtung. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung schnell nach dem Erhalt des Bescheides entsprechend vorzugehen. 

 

4. Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es um Fragestellungen betreffend die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung von Fahrerlaubnissen.

Typische verkehrsverwaltungsrechtliche Mandate sind:

- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

- Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung

- Entziehung der Fahrerlaubnis

- Neuerteilung der Fahrerlaubnis

- Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

- Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem


Die verantwortungsvolle und sorgfältige Prüfung Ihrer Situation anhand Ihrer Angaben und der anzufordernden Verkehrsakte sowie die Entwicklung einer Lösung sind Dinge, die ich für Sie leisten kann.